Beim Stiften eines Wappens sind einige heraldische Regeln zu beachten.
Die wichtigsten heraldischen Regeln bei der Gestaltung eines Wappens sind:

1. Klarheit und Übersichtlichkeit

Eine Grundregel der Wappengestaltung ist die Notwendigkeit, das Wappen klar und übersichtlich zu gestalten. Heute erreicht man dies durch die Vereinfachung und Beschränkung auf das Wesentliche. Eine räumliche Darstellung sollte vermieden werden. Ebenso eine Überladung des Schildes. Schmuckgegenstände und Buchstaben sind nicht erwünscht.

2. Tinkturen (Farben) und Schraffuren (zeichnerische Farbdarstellung ohne Farben)

Tinkturen sind in der Heraldik die Farben rot, blau, grün, purpur und schwarz. Metalle sind gold (gelb) und silber (weiß). Farben sind ein wichtiger Bestandteil des Wappens. Wappen ohne Farben gibt es nicht. Deshalb ist auch darauf zu achten, daß Farbe und Metall sich stets abwechseln. Farbe auf Farbe und Metall auf Metall ist nicht erlaubt. Purpur kommt fast nur außerhalb der deutschen Heraldik vor. In der deutschen Heraldik wird diese Farbe lediglich als Tingierung von Hüten, Kronen, Wappenmäntel, sowie des Helminneren verwendet.
Beispiel: Nicht erlaubt ist ein goldener Löwe auf silbernen Grund. Ebenso wenig ein roter Löwe auf blauen Grund.

Wappenfarben / Schraffuren
Wappenfarben
Schraffuren

In der Heraldik werden Schraffuren ab dem 15. Jahrhundert zum kennzeichnen von Wappen in Zeichnungen (schwarz / weiß) verwendet. Davor wurden Farben durch Buchstaben oder Symbole dargestellt. Die heute in der Heraldik verwendete Schraffur wird von allen europäischen Staaten angewandt.

3. Größenverhältnis

Eine gemeine Figur (Tier, Pflanze, Menschengestalt, Fabelwesen usw.) sollte den größten Teil des Schildes einnehmen. Die zeichnerische Umsetzung ist stilisiert. Heroldsbilder (Unterteilungen der Schildfläche) sollten regelmäßig angeordnet sein.

4. Damaszierung

So nennt man leere (mit keiner Figur belegte) Felder von Farben oder Metall. Manchmal werden diese Felder auch „verziert“. Hierzu kommen meist dünne Linien, Punkte oder Rosetten zum Einsatz (Ansicht als Ornament).

5. Stilistische Einheitlichkeit

Die stilistische Einheitlichkeit eines Wappens muß eine Selbstverständlichkeit sein. Es ist deshalb nicht heraldisch, Schildformen und Helme aus unterschiedlichen Epochen miteinander zu kombinieren.

Beispiel: Kein Topfhelm zu einem Stechschild.

Heraldik, oder auch Wappenwesen

Definition

Wappen sind bleibende, nach bestimmten Regeln festgestellte Abzeichen einer Person, einer Familie, oder einer Körperschaft.
Die Entstehung der Wappen ist auf die Zeit der Kreuzzüge zurückzuführen. Mit der Einführung der geschlossenen Helme waren Freund und Feind nicht mehr erkennbar. Hauptbestandteile eines Wappens sind der Schild, der Helm, die Decken und das Helmkleinod (Helmzierde).
Nebenbestandteile sind Rangkronen, Hüte, Mützen, Orden etc. Sie werden auch Rang- und Würdezeichen genannt. Weitere Nebenbestandteile sind die Schildhalter, Wappenmäntel und Zelte, so wie Devisen, Fahnen u. a.

Die Kenntnis der Regeln und Grundlagen der Wappendarstellung und Wappenführung bezeichnet man mit „Wappenkunde“, mit „Wappenkunst“ die Anwendung der ersteren, und beide zusammen mit Heraldik (vom Herold abgeleitet).

Der Ursprung der Wappen und der Begriff der Heraldik sind nicht gleichbedeutend. Was nun die Wappen betrifft, so ist daran festzuhalten, dass diese im Mittelalter (spätestens im 12. Jahrhundert) entstanden sind. Das Wappenwesen blühte vom 13. Jahrhundert bis zum Ende des 15. Jahrhunderts, wo zu dem Schilde dann auch der Helm und die Helmzierde hinzukam. Im 16. Jahrhundert, wo der wirkliche Gebrauch des Schildes aufhörte, verfiel das lebendige Wappenwesen. Die Hauptquelle für die Wappenkunde, und für die Entwicklung der Wappenkunst, sind die Siegel, da auf diesen zuerst und am häufigsten Wappen vorkamen. Das Wappenwesen oblag dem „Herold“. Seine Amtstracht und sein Amtszeichen waren der Wappenrock und der Heroldsstab.

Älteste Wappensammlung ist die „Züricher Wappenrolle“ aus dem Ende des 13. Jahrhunderts, oder dem Anfang des 14. Jahrhunderts. Die erste bekannte Wappenverleihung erfolgte durch Kaiser Karl IV. am 8. Dezember 1347 für Jacob von Thurn, Ritter zu Salzburg.

Wappen finden sich u. a. auf Siegeln, Münzen, Medaillen, Denkmälern, Grabsteinen, Briefpapier, Visitenkarten, Fahnen usw.

Besondere Vorrechte zur Führung eines Wappens sind nicht bekannt. Schon im 13. und 14. Jahrhundert wurden Siegel mit Wappenbildern geführt. In Deutschland ist es Niemanden verwehrt, sich ein Wappen zuzulegen vorausgesetzt, dass keine andere Familie zur Führung des gewählten Wappens berechtigt ist.

Bei der Darstellung eines Wappens ist immer der Stil entscheidend. Der „Frühgotische“ = 14. Jahrhundert, der „Spätgotische“ = 15. Jahrhundert, die „Renaissance“ = 16. Jahrhundert, „Barock und Rokoko“ = 17. bis 19. Jahrhundert.

Für die Heraldik ist es unerlässlich, die Bezeichnung „rechts“ und „links“ von dem Standpunkt des Schildträgers (so dass dieser stehend hinter dem Schild zu betrachten ist) und nicht vom Standpunkt des Beschauers herzuleiten. Was im Wappen „rechts“ steht, wird immer zuerst „angesprochen“ (beschrieben). Ist in der Beschreibung weder von „rechts“ noch von „links“ die Rede, so ist selbstverständlich „rechts“ gemeint.

Die Heraldik hat für die Beschreibung eines Wappens eine eigene Kunstsprache entwickelt. Hier einige Beispiele der anzuwendenden Kunstausdrücke:

„Begleitet von“: wird gebraucht, wenn um eine Hauptfigur kleinere Figuren stehen ohne diese zu berühren.
„Besät“: von kleinen Figuren, welche in unbestimmter Zahl die Schildfläche bedecken, und von denen die äußeren in die Schildränder halb verschwinden.
„Bestreut“: desgleichen, nur hier verschwinden die Figuren nicht in den Schildrändern.
„Bewehrt“: Bezeichnung der Waffen der Tiere, als da sind: Zähne, Krallen, Schnäbel, Fänge oder Flossen bei Fischen.
„Redend“: ist ein Wappen dann, wenn das Wappenbild mit dem Namen vollständig übereinstimmt (z. B. ein Wolf für den Familiennamen Wolf), oder wenn derselbe in einem geistigen Zusammenhang mit dem Wappenbilde steht. (z. B. Familienname Wächter, Schildfigur ein Kranich als Sinnbild der Wachsamkeit).
„Schreitend“: ein Tier welches den rechten Vorderfuß erhoben auf der Erde geht.
„Wachsend“: wenn aus der Teilungslinie oder dem Schildrand eine Figur hervorkommt, welche nur zur Hälfte sichtbar ist.

Die Beschreibung eines Wappens kann nur dann als genügend erachtet werden, wenn dieselbe alle Anhaltspunkte gewährt, um das Wesentliche des Wappens genau und richtig zeichnen zu können.

Farben, welche bei Wappen zur Anwendung kommen: „Gold“ und „Silber“ als sogenannte Metallfarben. „Rot“, „Blau“, „Grün“ und „Schwarz“ als übrige Farben. Als Ersatzfarben seien hier noch „Hermelin“ (weil mit schwarzen Schwänzchen) und „Feh“ (vorzugsweise Silber und blau) genannt. Die wichtigste Farbregel lautet: „Nie Metall auf Metall und nie Farbe auf Farbe“.

      Autor: Alois Lenz

Bestandteile eines Wappens

1. Der Schild

Zum Schild gehören die als Waffenschilde wirklich gebrauchten Dreieckschilde und Tartschen, sowie – mit Einschränkungen – der Halbrundschild. Die Ritterschilde des 12. und 13. Jahrhunderts hatten die Form eines Keils. Die alten Dreieckschilde waren nach vorne stark gewölbt (Convex). Sie hatten auf der Rückseite eiserne Ringe oder Klammern zur Befestigung der Handhabe und wurden zu Pferde am linken Arm getragen. Im 13. und mehr im 14. Jahrhundert zeigen die Schilde eine weniger starke Wölbung. Der Originalschild des Landgrafen Heinrich (gest. 1298) ist fast so flach wie die späteren Dreieckschilde. Die oben rechtwinkeligen und unten abgerundeten Schilde (Halbrund) welche mehr heraldischen den kriegerischen Zwecken dienten, kamen in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts allgemein in Gebrauch.

Schon in der zweiten Hälfte des 14 Jahrhunderts tauchen die Tartschen, die sogenannten Stech- oder Rennschilde auf. Die Tartschen waren fast viereckig (Höhe 10, Breite 7), unten rund oder gekerbt, und auf beiden Seiten etwas aufgeschweift. Auf der Vorderseite rechts war ein halbkreisförmiger Ausschnitt zum Einlegen des Rennspießes. Die mit starkem Leder überzogenen Tartschen wurden an der Schildfessel über die Schulter gehängt und gegen Ende des 15. Jahrhunderts – zum Gestech – an der linken Brustplatte durch Schrauben befestigt.

Um die Mitte des 15. Jahrhunderts verschwinden die ursprünglichen Schilde bereits und machen gegen Ende desselben den aus der Tartsche hervorgegangenen Renaissance-Schild Platz.

Der heraldische Schild hat eine Fläche deren Grenze das Wappen abschließt. Da der Schild weder Vorder- noch Hintergrund hat, sind perspektivische und landschaftliche Darstellungen streng zu vermeiden. Der geeignetste Schild für alle Darstellungen ist der Halbrundschild.

Jedes Wappen kann in einer beliebigen heraldischen Schildform dargestellt werden, doch muss sich der Helm nebst Decken stilgemäß dem anpassen.

2. Der Helm

Zu den heraldischen Helmen gehören der Topf- und Kübelhelm, sowie die eigentlichen Stechhelme. Zu diesen kommt auch noch der Turnierhelm (Spangen-, Gitter-, und Rosthelm).

Zu den Wappenmäßigen , jedoch in der Heraldik nur selten auftretenden Helmen gehören ferner die Salade und der Burgunderhelm.

Die ältesten heraldischen Helme sind die Topfhelme, welche aus zwei, später drei bis vier, seltener aus fünf Stücken zusammengenietet waren. Sie kamen zuerst Ende des 12. Jahrhunderts auf und wurden alsbald in Gebrauch genommen. Sie sind oben ganz flach, vorne höher als hinten und folgen meist der Wölbung des Gesichts.

Ende des 13. und Anfang des 14. Jahrhunderts sehen wir den gewöhnlich nicht auf den Schultern sitzenden Topfhelm in einer walzenförmigen, oben rund oder flachkegelförmigen, geschlossenen Helm übergehen. Er diente während des ganzen 14. Jahrhunderts im Streit und Turnier und wird als Kübelhelm bezeichnet.

Ende des 14. Jahrhunderts, bzw. in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts, treten zwei neue Helmgattungen auf, welche ausschließlich zum Turnier bestimmt waren und bis zum heutigen Tage zu den heraldischen Helmen zählen. Der Stechhelm für die Gesteche mit der Lanze und der Turnier- oder Spangenhelm für hölzerne Kolben und Schwerter.

Die bereits um die Mitte des 15. Jahrhunderts auftauchenden Saladen (Rennhüte, Schalern), welche Anfangs des 16. Jahrhunderts allgemein in Gebrauch kamen, dienten zu „Stechen im hohen Gezeug“ und vorübergehend auch zu heraldischen Zwecken. Aus den Saladen gingen vermutlich die „Burgunderhelme“, die jüngste Art der wirklichen Kriegshelme, hervor. Sie waren mit einem kurzen engen Hals versehen und hatten ein Visier zum Aufschlagen.

Die Schalenhelme wurden ähnlich wie Hut und Mütze getragen und hatten teils einen beweglichen, teils festen Nackenschutz.

Abschließend sind noch die sogenannten „Königshelme“ zu erwähnen, welche mit offenem Visier, nach vorne gekehrt und rot gefüttert waren.

3. Der Helmwulst und die Helmkrone

Der Helmwulst ist eine kranzartig gewundene, aus der Helmdecke entstandene Binde aus mehrfarbigen Zeug. Er kommt bei bürgerlichen Wappen in Betracht und hält zum einen die Decke auf dem Helm fest, und zum anderen nimmt er die Sicht auf die Befestigungsteile der Helmkleinode. Die Helmkrone (Adelskrone) erfüllt denselben Zweck, ist aber dem Adel vorbehalten.

4. Das Helmkleinod (Helmzier)

Das Helmkleinod ist ein auf dem Helm plastisch angebrachtes Unterscheidungsmittel bei den verschiedenen Wappen. Kleinod und Helm sind als zusammengehörig zu betrachten. Streng genommen ist das eine ohne das andere nicht denkbar. Um Helmkleinode und Kleinodhelme wurde im Turnier mit Schwert und Kolben gestritten. Es ist wahrscheinlich, dass die Kleinode oft auch in der Schlacht getragen wurden. Zumindest sind manch alte Überlieferungen so zu deuten. Als unmittelbare Vorläufer der Helmkleinode gelten die bis zum Anfang des 13. Jahrhunderts mit Figuren bemalten Beckenhauben und Topfhelme. Erst in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts tritt das Kleinod als ein feststehender Bestandteil der Geschlechterwappen auf.

5. Die Helmdecken

Die Helmdecken verdanken ihre Entstehung nicht nur dem Wunsche einer Erhöhung des Waffenschmucks, wozu die farbenträchtigen und flatternden Tücher wohl beitrugen, sondern hatten in erster Linie den Zweck den Ritter vor intensiver Sonneneinstrahlung zu schützen. Zugleich dienten Decken und Kleinode gegenseitig zu ihrer Befestigung und erstere verdeckten – zusammen mit dem Wulst – die Verbindungsstellen der zweiteren mit dem Helm.

Im 13. Jahrhundert kamen noch Kleinode ohne Decken und solche ohne Kleinod vor. Die ersten bekannten Decken – welche wirklich getragen wurden – bestanden aus einem kurzen einfachen Stück Tuch und wurden bald in Mantel- oder Kragenform, hängend, fliegend oder naturgemäß gefaltet und ausgezaddelt.

Im 14. Jahrhundert wurden die Decken länger und zu beiden Seiten aufgezogen, an den Rändern eingeschnitten (gezaddelt) und dann in mehrere Streifen zerschnitten.

Mitte des 15. Jahrhunderts erscheinen die Decken als blattartig ausgeschnittene lange Bänder. In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts werden die künstlerisch schönsten Decken angetroffen. Noch bis Ende des 15. Jahrhunderts bestanden Kleinod und Decken oft aus einem Stück.

Im 16. Jahrhundert finden wir im Einzelnen sehr ausgebildete Decken, doch leicht und zierlich im Wuchs. Daneben kommt während des 17. Jahrhunderts wieder vielfach das als Mantel gefaltete Tuch zur Anwendung. Die Größe der Helmdecken wuchs im Laufe der Jahrhunderte und artete, namentlich in der Renaissance-Zeit, in Formen aus, die für den wirklichen Gebrauch unmöglich sind.

Ob die Decken gleich von vorne herein die Wappenfarben trugen ist nicht nachweisbar. Jedenfalls waren dieselben aber häufig einfarbig (14. Jh.). Die Regel aber bildeten zweifarbige Decken. Für die Farben der Decken sind die Schildfarben maßgebend. Ein weglassen der Decken auf dem Helm ist ebenso zu vermeiden, wie die Darstellung des Helms ohne Helmkleinod.

Bei neueren Wappen mit Wulst oder Krone ist es üblich, Metall innen und Farbe außen zu tragen. Außer das Helmkleinod geht in die Decken über, dann ist kein Wulst vonnöten.


      Autor: Alois Lenz

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